Vertretung des Bauherrn in allen Phasen des Bauvorhabens; Beteiligung an der Entwurfsplanung, Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen und Abstimmung mit den beteiligten Behörden, Begleitung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung.
Wahrnehmung der Rechte des Bauherrn gegenüber den Behörden, Darlehensgebern, Architekten, Bauausführenden und Lieferanten.
Wahrnehmung der dem Bauherrn obliegenden Antrags- oder Genehmigungspflichten, Anzeige-, Mitteilungs- und Vorlagepflichten.
Einholung nachbarrechtlich erforderlicher Genehmigungen, Beweissicherungen; Abstimmungen mit Nachbarn.
Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens; Schätzung der voraussichtlichen Gesamtkosten und der nachhaltig erzielbaren Erträge.
Wahrnehmung der Bauherrninteressen im Ausschreibungsverfahren der Bauleistungen und in den Verhandlungen mit den Anbietern.
Prüfung der Bauverträge und Vergabe der Bauleistungen in Abstimmung mit dem Bauherrn.
Prüfung der Rechnungen unter kaufmännischen Gesichtspunkten, Abwicklung und buchhalterische Erfassung des Zahlungsverkehrs.
Laufende Überprüfung der Kostenberechnung.
Durchführung der Abnahmen für den Bauherrn.
Verfolgung der Gewährleistungsansprüche gegenüber den am Bau Beteiligten.
Laufende Information an den Bauherrn über Bauablauf und Baufortschritt.
Aufstellung der Schlußabrechnung und der abschließenden Wirtschaftlichkeits-/Lastenberechnung.
Anträge an die Versorgungsunternehmen für das Gebäude.
Neuvermietung entstehender Mietflächen in Abstimmung mit dem Bauherrn.
Im Fall der Modernisierung von Bestandswohnungen: Erfassung von Ausstattungsbestand und Modernisierungsbedarf; Erstellung förmlicher Modernisierungsankündigungen bzw. Abschluß von Modernisierungsvereinbarungen; Erklärung von Modernisierungsmieterhöhungen.