Die WEV GmbH

Firmengeschichte

Die WEV GmbH ist seit 1993 in Berlin tätig, die Gesellschaft wurde 1992 in Hamburg gegründet. Anfangs lag der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bei der wirtschaftlichen Betreuung von Altbausanierungen und Neubauprojekten im Bereich Wohnungsbau für private und institutionelle Kunden. Die sanierten bzw. neu errichteten Wohnhäuser wurden in die Miethausverwaltung übernommen. Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften begann mit eigenen Aufteilungsvorhaben. Später haben wir Eigentümergemeinschaften insbesondere von „Bauträgerverwaltern“ übernommen. Dabei haben sich die Gemeinschaften unsere Erfahrungen bei der Betreuung eigener Bauvorhaben zunutze gemacht, um ihre Sachmängelansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Die Tätigkeitsbereiche der Verwaltung und der wirtschaftlichen Baubetreuung haben sich bis heute als parallele Schwerpunkte unserer Geschäftstätigkeit erhalten.

Wir verwalten und betreuen derzeit 950 Wohn- und Gewerbeeinheiten, verteilt auf 60 Objekte, darunter 30 Eigentümergemeinschaften.

Firmenphilosophie

Die Geschäftsleitung ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WEVG WohnEigentum-Verwaltungsgesellschaft mbH werden bei ihrer Tätigkeit von den folgenden Grundsätzen geleitet und in den benannten Kompetenzen regelmäßig geschult:

Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen erfolgt stellvertretend für die Eigentümer. Sie richtet sich auf erhebliche Vermögenswerte an Grundbesitz und Gebäuden. Nicht selten betrifft sie wesentliche Anteile am Vermögen der Eigentümer. Die Dienstleistung der Haus- und Wohnungsverwaltung muß daher von einem hohen Verantwortungsbewußtsein getragen sein.

Die Erträge der dem Verwalter übergebenen Immobilien folgen aus der Vermietung. Zur nachhaltigen Erzielung von Mieterträgen hat der Verwalter die Interessen des Vermieters zu wahren, sie aber mit den Wohnbedürfnissen des Mieters abzustimmen. Aber auch die Bewirtschaftungskosten des Gebäudes hat der Verwalter aktiv so zu gestalten, daß die erforderlichen Leistungen erbracht werden, aber die „zweite Miete“ in Grenzen gehalten wird. Schließlich obliegt es seiner kaufmännischen Kompetenz, die Kosten in einer korrekten und übersichtlichen Weise gegenüber den Zahlungspflichtigen abzurechnen.

Die Verwaltung von Wohn- und Gewerbegebäuden erfordert darüber hinaus rechtliche und technische Kenntnisse:

Rechtlich geregelt ist zum einen die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter; verlangt sind mietrechtliche Kenntnisse. Rechtlich geregelt sind zum anderen die Anforderungen an die Ausstattung von Gebäude und Haustechnik; verlangt sind Kenntnisse in dem großen Spektrum vom Baurecht bis zu den Energieeinsparverordnungen.

Die Pflege und Erhaltung der Gebäudesubstanz und der haustechnischen Anlagen verlangt vom Verwalter technische Kenntnisse in den unterschiedlichsten Gewerken. Das reicht von Einblicken in die Bauphysik bei der Beurteilung von Dämmstoffen bis hin zur Energieeffizienz unterschiedlicher Heiztechniken. Die Vergabe entsprechender Bau- oder Reparaturaufträge fordert wiederum den vertragsrechtlichen Experten im Verwalter, der sich mit Verdingungsordnungen für Bauleistungen, mit den Rechten bei der Bauabnahme und Gewährleistungsansprüchen auskennen muß.

Bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften werden darüber hinaus besondere rechtliche und kommunikative Kompetenzen verlangt:

Hier haben sich Wohnungseigentümer zu einem Verband zusammengeschlossen, dessen „Verfassung“ in einem Gesetz (Wohnungseigentumsgesetz WEG) geregelt ist. Zahlreiche Regelungen des Gesetzes erfahren ihre Ausdeutung erst durch obergerichtliche Rechtsprechung – die von Zeit zu Zeit wieder modifiziert wird. Der Verwalter ist gefordert, das Gesetz, dessen fachjuristische Kommentierung und die aktuelle Rechtsprechung zu kennen und ihre Änderungen kontinuierlich zu verfolgen. Nur so kann er der Eigentümergemeinschaft rechtssichere Beschlüsse empfehlen.

Die Eigentümergemeinschaft besteht aus höchst unterschiedlichen Menschen mit je eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten. In Eigentümerversammlungen prallen bisweilen divergierende Interessen aufeinander. Der Verwalter muß mit kommunikativen Mitteln in der Lage sein, einen Interessenausgleich herbeizuführen. Zugleich muß er das sachliche Notwendige sicherstellen – und er darf den rechtlich gebotenen Weg bei seinen Beschlußvorlagen nicht verlassen.

Aus den vorgenannten Anforderungen an den Beruf des Immobilienverwalters wird deutlich, daß es sich um eine höchst anspruchsvolle Aufgabe handelt, die eine einschlägige Ausbildung, eine kontinuierliche Fortbildung und eine Verwalterpersönlichkeit verlangt, die diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht wird.

Rechtliche Kompetenz

Die WEV GmbH unterhält einen Rechtsberatungsvertrag mit einer auf Miet- und WEG-Recht spezialisierten Anwaltskanzlei. Durch dieses Beratungsverhältnis sind die rechtlich relevanten Verwaltungsabläufe und Entscheidungsvorgänge einer permanenten rechtlichen Kontrolle unterworfen. Da nahezu alle Verwaltungsvorgänge in ein Netz von immer dichteren rechtlichen Regelungen eingebunden sind, ist es unabdingbar, daß die täglichen Entscheidungen einem rechtlichen Controlling unterworfen werden. Durch rechtssichere Vorlagen bleibt den Verwaltungskunden eine kostspielige externe Prüfung erspart. Rechtliche Auseinandersetzungen im Wege von Gerichtsverfahren werden auf ein Minimum reduziert.

Verband

Die WEV GmbH ist Mitglied im BVI, dem Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. Jedes Mitglied hat sich den Qualifizierungs- und Auswahlverfahren des Verbandes unterzogen. Der Verband bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen insbesondere zum Miet- und WEG-Recht an, die von uns zweimal jährlich wahrgenommen werden. Durch Vorträge von Richtern, Fachanwälten und Hochschullehrern aus den einschlägigen Rechtsgebieten wird praxisnahes Verwaltungswissen vermittelt und aktualisiert.

Interessiert? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Tel. 030/ 4753 1037